Liebe Gäste des Haus Felsengrund,
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Stiftung Haus Felsengrund und sollen für Klarheit auf die beiderseitigen Rechte und Pflichten zwischen Dienstleister und Nutzer sorgen. Die Bedingungen zur Nutzung unserer Dienstleistungen kommen im Buchungsfall zwischen dem Nutzer, Gast, Veranstalter (NGV) und der Stiftung Haus Felsengrund (SHF) zustande.
1. Vertragsschluss
1.1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, telefonisch, mündlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet die SHF dem NGV – bei Minderjährigen vertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter und diese(n) selbst – den Abschluss eines Buchungsvertrages an.
1.2. Der Vertrag kommt – bei Minderjährigen mit diesem selbst und daneben mit dem/den Vertreter(n) – ausschließlich durch den Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung, bei kurzfristigen Buchungen (unter sieben Tagen) auch durch eine mündliche oder telefonische Mitteilung der SHF an den NGV bzw. den/die gesetzlichen Vertreter zustande und führt zum rechtsverbindlichen Vertrag, unabhängig davon, ob eine Anzahlung geleistet wird oder nicht.
1.3. Bei der Anmeldung mehrerer NGV durch einen einzelnen NGV hat der anmeldende NGV für die Verpflichtungen aller mit angemeldeten NGV aus dem Vertrag einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Bei vorher bekannten körperlichen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen eines NGV ist dieser dazu verpflichtet der SHF genaue Angaben zu Art und Umfang der Behinderung bzw. den speziellen Bedürfnissen des Behinderten bei der Anmeldung (nicht erst nach der Teilnahmebestätigung, vor Freizeitbeginn oder später) zu machen. Die SHF ist berechtigt ggfs. eine Teilnahme bzw. Unterbringung des entsprechenden NGV abzulehnen.
1.5. Die SHF behält sich vor, Änderungen an der gebuchten Leistung, zum Beispiel Austausch des Referenten aus dem vorliegendem Jahresprogramm, Wechsel der Zimmerkategorie, des gebuchten Gruppenraumes oder Wegfall von Programmteilen, vorzunehmen.
1.6. Bei Ausfall des angebotenen Programms der SHF ist diese berechtigt, eine bestätigte Buchung, ggfs. auch kurzfristig, zu stornieren.
2. Leistungen, Preise und Zahlung
2.1. Bei den angegebenen Zimmerpreisen handelt es sich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, um Preise mit Vollpension (3 Mahlzeiten/Tag - Frühstück, Mittagessen, Abendessen + Handtücher/ Bettwäsche) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die ortsvorgegebene Kurtaxe wird extra berechnet. Sollten weitere Leistungen inkludiert sein, werden diese entsprechend gesondert angegeben.
2.2. Für gebuchte jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen erhält der NGV grundsätzlich keine Rückvergütung.
2.3. Eine Erhöhung der Preise ist nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Aufenthaltstermin mehr als sechs Monate liegen und dies auf dem Angebot/Buchungsvertrag aufgeführt ist. Rechnungen der SHF ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
2.4. Die SHF ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die SHF behält sich vor, 15 % des voraussichtlichen Gesamtpreises, bei Einzelpersonen mindestens € 50,00 als Vorauszahlung zu berechnen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden mit dem Bestätigungsschreiben schriftlich vereinbart. Die Zimmerkategorie und die Mahlzeiten inklusive An- und Abreisetag gelten entsprechend der schriftlichen Bestätigung.
2.5. Die SHF ist berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn nach erfolgter Mahnung, eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht erfolgt ist.
3. Reiserücktritt
3.1. Bei Gruppen ab 10 Teilnehmer gilt die folgende Rücktrittpauschale:
Bei Buchungsrücktritt vor bestätigtem Anreisedatum für Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind vom NGV zu zahlen
ab 5 Monate: 10 % des gebuchten gesamten anfallenden Reisepreises
ab 3 Monate: 30 % des gebuchten gesamten anfallenden Reisepreises
10 Wochen bis 5 Wochen: 50 % des gebuchten gesamten anfallenden Reisepreises
5 Wochen bis 7 Tage: 70 % des gebuchten gesamten anfallenden Reisepreises
unter 7 Tagen: 80 % des gebuchten gesamten anfallenden Reisepreises
Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der vereinbarten Mindest-Teilnehmerzahl.
Der NGV ist verpflichtet, der SHF bei der Buchung die voraussichtliche Teilnehmerzahl (Minimum/Maximum) anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der SHF spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % wird die Rücktrittpauschale fällig. In Einzelfällen ist die SHF berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.
3.2 Bei Einzelreisenden und Gruppen bis zu 9 Teilnehmern gilt die folgende Rücktrittpauschale:
Bei Buchungsrücktritt vor bestätigtem Anreisedatum für Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind vom NGV zu zahlen
ab 8 bis 5 Wochen: 30 % des gebuchten gesamten anfallenden Reisepreises
ab 5 bis 1 Woche: 60 % des gebuchten gesamten anfallenden Reisepreises
unter 7 Tagen: 80 % des gebuchten gesamten anfallenden Reisepreises
4. Zuschüsse von Dritten
Die SHF übernimmt keine Gewähr für die Gewährung von Zuschüssen von Dritten. Die Rechtsverbindlichkeit des abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch berührt, dass Zuschüsse nicht oder nicht im erwarteten Umfang gewährt werden. Insbesondere berechtigt die nicht oder nicht vollständige Gewährung erwarteter oder von dritter Seite zugesagter oder in Aussicht gestellter Zuschüsse den NGV nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag.
5. Haftung des Vertragspartners
5.1. Der NGV haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst oder seinem gesetzlichen Vertreter verursacht wurden.
5.2. Die SHF haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sport, Ausflüge, Veranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum Ausgangs- und Zielort.
5.3. Die SHF übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust für vom NGV auf dem Gelände abgestellten Kraftfahrzeuge, Fahrräder oder E-Bikes sowie sonstige ins Haus eingebrachte Spiel- oder Fahrgeräte, Spielzeuge, Kinderwagen o.ä.
6. Besondere Hinweise
6.1. Jeder NGV ist angehalten sich entsprechend der Ordnung des Hauses einzubringen und sich an die geltenden Regeln zu halten, um mit den anderen Gästen und den Mitarbeitern ein Gutes Miteinander zu haben.
6.2. Unverheiratete Paare werden von der SHF nicht in einem gemeinsamen Zimmer untergebracht.
6.3. Das Haus wird alkohol- und nikotinfrei geführt. Das Rauchen ist ausschließlich an den ausgewiesenen Plätzen im Freien oder ausserhalb des Geländes gestattet.
6.4. Sonderwünsche zur Verpflegung (Sonder- oder Zusatzkost) sind nur nach vorheriger Absprache, ggfs. gegen Aufpreis, möglich.
6.5. Haustiere jeglicher Art sind weder im Haus noch auf dem Gelände zugelassen.
6.6. Das Einbringen oder Betreiben von technischen Geräten, die nicht sicherheitsgeprüft sind, ist nicht gestattet.
7. Datenschutz
7.1. Mit der Buchung werden die erhobenen Daten inkl. der angegebenen Kontaktdaten und ggf. nachträglich erhobener Daten zwecks Bearbeitung der Buchung und Erfüllung des geschlossenen Vertrags oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen durch die SHF gespeichert und verarbeitet. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nach Ende der Inanspruchnahme der Dienstleistung des NGV und der damit verbundenen Zweckerreichung sowie unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – löscht die SHF diese Daten innerhalb einer angemessenen Frist.
7.2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, z.B. wenn dies für Vertragszwecke erforderlich ist (z.B. zur Abführung der Kurtaxe) oder berechtigte Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO an wirtschaftlicher, effektiver und satzungsmäßiger Durchführung der Arbeit der SHF bestehen. Der einwilligungslosen Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen kann z.B. durch eine formlose E-Mail widersprochen werden.
7.3. Um den NGV gemäß des berechtigten Interesses der SHF über zukünftige Angebote informieren zu können (z.B. durch den Versand des Jahresprogramms und des Freundesbriefes), speichert die SHF die Adressdaten des NGV auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bis zu dessen Widerruf.
Der Widerruf kann jederzeit z.B. durch eine formlose Mitteilung per E-Mail erfolgen.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. Verträge zu Gunsten Dritter dürfen auf dem Gelände der SHF nicht abgeschlossen werden. Erfüllungs- und Zahlungsort, sowie der ausschließliche Gerichtsstand ist der Sitz der SHF. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 03/2025